0. Antragsart

 

Antrag auf Erteilung einer ... *

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Hinweise

• Im Falle eines Aufbruchs öffentlicher Verkehrsflächen ist die Beantragung einer verkehrsrechtlichen Anordnung obligatorisch. Eine gemeinsame Beantragung per Mehrfachauswahl in der obenstehenden Auswahlliste ist möglich.

• Ist von der Sperrung nur der Gehweg betroffen und verbleibt für die Fußgänger eine nutzbare Restbreite von mindestens 1,00 m, ist keine Ausnahmegenehmigung sondern eine Sondernutzungserlaubnis der Stadt erforderlich!

• Die Abgabe eines Verkehrszeichenplans ist zwingend erforderlich und wird im Rahmen dieses Onlineantrags abgefragt.

• Bei mit Stern markierten Datenfelder (*) handelt es sich um eine Pflichtangabe.

• Beim Hochladen von Dokumenten werden folgende Dateiformate unterstützt: .pdf, .xlsx, .docx, .txt, .png, .jpg, .jpeg

• Die Maßnahmenverlängerung, Baubeginnanzeige und Bauendeanzeige erfolgt hier.

• Die Beantragung einer verkehrsrechtliche Anordnung zu einer bestehenden Aufbruchgenehmigung erfolgt hier.

• Nach Versand des Antrags erhalten Sie innerhalb von 15 Minuten eine Eingangsbestätigung. Wenden Sie sich bei Nichterhalt bitte an ordnungsamt@kronberg.de oder im Falle eines Aufbruchs an tiefbau@kronberg.de.


Bei Fragen zur verkehrsrechtlichen Anordnung oder zur Ausnahmegenehmigung und zur Änderung von Antragsdaten wenden Sie sich bitte an ordnungsamt@kronberg.de.
Bei Fragen zur Aufbruchgenehmigung und zur Änderung von Antragsdaten wenden Sie sich bitte an tiefbau@kronberg.de.