Hinweise
• Im Falle eines Aufbruchs öffentlicher Verkehrsflächen ist die Beantragung einer verkehrsrechtlichen Anordnung obligatorisch. Eine gemeinsame Beantragung per Mehrfachauswahl in der obenstehenden Auswahlliste ist möglich.
• Ist von der Sperrung nur der Gehweg betroffen und verbleibt für die Fußgänger eine nutzbare Restbreite von mindestens 1,00 m, ist keine Ausnahmegenehmigung sondern eine Sondernutzungserlaubnis der Stadt erforderlich!
• Die Abgabe eines Verkehrszeichenplans ist zwingend erforderlich und wird im Rahmen dieses Onlineantrags abgefragt.
• Bei mit Stern markierten Datenfelder (
*) handelt es sich um eine Pflichtangabe.
• Beim Hochladen von Dokumenten werden folgende Dateiformate unterstützt: .pdf, .xlsx, .docx, .txt, .png, .jpg, .jpeg
• Die Maßnahmenverlängerung, Baubeginnanzeige und Bauendeanzeige erfolgt
hier.
• Die Beantragung einer verkehrsrechtliche Anordnung zu einer bestehenden Aufbruchgenehmigung erfolgt
hier.
• Nach Versand des Antrags erhalten Sie innerhalb von 15 Minuten eine Eingangsbestätigung. Wenden Sie sich bei Nichterhalt bitte an
ordnungsamt@kronberg.de oder im Falle eines Aufbruchs an
tiefbau@kronberg.de.
Bei Fragen zur verkehrsrechtlichen Anordnung oder zur Ausnahmegenehmigung und zur Änderung von Antragsdaten wenden Sie sich bitte an
ordnungsamt@kronberg.de.
Bei Fragen zur Aufbruchgenehmigung und zur Änderung von Antragsdaten wenden Sie sich bitte an
tiefbau@kronberg.de.