Angaben zur Maßnahmenänderung

 
1.1 Allgemeine Daten

Zur Maßnahmenverlängerung und Maßnahmenfertigmeldung ist die vorherige Beantragung einer verkehrsrechtlichen Anordnung oder Ausnahmegenehmigung notwendig. Ihr Antragskennzeichen erhalten Sie mit der Eigangsbestätigung des zugehörigen Genehmigungsantrags per E-Mail.

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1.2 Erklärung und Gebühren

Erklärung
Es wird hiermit versichert, dass der Antragsteller die Verantwortung für die ordnungsgemäße Aufstellung der Verkehrszeichen und deren Beleuchtung sowie die Aufstellung und Bedienung einer erforderlichen Signalanlage(n) übernimmt und die dafür entstehenden Kosten trägt. Weiterhin wird erklärt, dass der (Bau-)Unternehmer den Träger der Straßenbaulast sowie die Straßenbaubehörde und die Straßenverkehrsbehörde von jeder Haftung freistellt, welche durch das Vorhaben bedingt ist und mit ihm in ursächlichem Zusammenhang steht. Die Auflagen der Verkehrsbehörde werden beachtet; ein Verstoß gegen erteilte Auflagen stellt eine Ordnungswidrigkeit dar (§ 49 StVO).

Vor Beginn der Arbeiten sind zwingend Auskünfte für die Versorgungs- und Entsorgungsleitungen einzuholen.

Die Kosten der verkehrsrechtlichen Anordnung nach § 45:
bis zu 1 Woche bis zu 2 Wochen bis zu 4 Wochen bis zu 8 Wochen mehr als 8 Wochen
25,00 € 35,00 € 60,00 € 80,00 € 130,00 €

Gerüst- oder Containerstellung nach § 46 (pauschal): 25,00 €

Die Kosten für die Verlängerung einer Maßnahme bemessen sich nach dem beantragten Verlängerungszeitraum.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte per E-Mail an ordnungsamt@wald-michelbach.de.
 
Die oben stehenden Hinweise (Erklärung/Kosten) wurden zur Kenntnis genommen. *