Gebührenverzeichnis der Stadt Kronberg im Taunus für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen
Gebührentatbestand |
Erster Tag |
Jeder weitere Tag |
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Aufstellung Bauwagen |
15,00 € |
5,00 € |
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Aufstellung eines Containers |
15,00 € |
5,00 € |
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Ausfstellung Informationsstände |
15,00 € |
5,00 € |
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Lagerung von Gegenständen aller Art |
50,00 € |
12,00 € |
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Aufstellung von Maschinen, Geräten, Fahrzeugen |
50,00 € |
12,00 € |
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1 bis 2 Wochen je lfd. m, wöchentlich |
ab der 3. Woche je lfd. m, wöchentlich |
ab der 10. Woche je lfd. m, wöchentlich |
mindestens |
Gerüste aller Art |
2,50 € |
3,50 € |
8,00 € |
20,00 € |
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auf Dauer je Kalenderjahr |
bis 0,5 m²Ansichtsfläche je Tag |
je weitere 0,5 m²Ansichtsfläche je Tag |
mindestens |
Private Hinweisschilder/Plakatständer |
200,00 € |
3,00 € |
5,00 € |
20,00 € |
Private Hinweisschilder, die der Verkehrslenkung dienen |
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gebührenfrei |
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je angefangener m², monatlich |
Warenauslage (Geschäfte) |
3,00 € |
Tische und Sitzgelegenheiten (Außenbewirtschaftung) |
2,00 € |
Für Sondernutzungen, die nicht in diesem Gebührenverzeichnis aufgeführt sind, werden Sondernutzungsgebühren nach § 7 Abs. 2 der Satzung der Stadt Kronberg im Taunus über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen erhoben.
Bei
Aufbrüchen auf öffentlichen Verkehrsflächen, die sich in der Zuständigkeit der Stadt Kronberg im Taunus befinden, die privat beauftragt wurden und nicht zur Arbeit am Leitungsversorgungsnetz dienen wird eine Pauschalgebühr von 90,00 € erhoben.
Bei Fragen zur verkehrsrechtlichen Anordnung oder zur Ausnahmegenehmigung wenden Sie sich bitte an
ordnungsamt@kronberg.de.
Bei Fragen zur Aufbruchgenehmigung wenden Sie sich bitte an
tiefbau@kronberg.de.