1. Angaben zur Maßnahmenänderung

 
1.1 Allgemeine Daten

Zur Maßnahmenverlängerung, Baubeginn- und Bauendeanzeige ist die vorherige Beantragung einer verkehrsrechtlichen Anordnung und ggf. die Beantragung einer Sondernutzungsgenehmigung oder Aufbruchgenehmigung notwendig. Ihr externes Antragskennzeichen erhalten Sie mit der Eigangsbestätigung des zugehörigen Genehmigungsantrags per E-Mail.

Da Maßnahmen aus 2023 noch kein externes Antragskennzeichen besitzen, wenden Sie sich im Falle einer Verlängerung einer Verkehrsrechtlichen Anordnung bitte an ordnungsamt@kornberg.de. Für die Anzeige des Baubeginns und Bauendes zu einer Aufgrabungsgenehmigung aus 2023 nutzen Sie bitte noch die in der Genehmigung enthaltenen Anzeigeformulare.

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1.2 Erklärung und Gebühren

Erklärungen (Unterhalt, Haftung)
Es wird hiermit versichert, dass der Antragsteller die Verantwortung für die ordnungsgemäße Aufstellung der Verkehrszeichen und deren Beleuchtung sowie die Aufstellung und Bedienung einer erforderlichen Signalanlage(n) übernimmt und die dafür entstehenden Kosten trägt. Weiterhin wird erklärt, dass der (Bau-)Unternehmer den Träger der Straßenbaulast sowie die Straßenbaubehörde und die Straßenverkehrsbehörde von jeder Haftung freistellt, welche durch das Vorhaben bedingt ist und mit ihm in ursächlichem Zusammenhang steht. Die Auflagen der Verkehrsbehörde werden beachtet; ein Verstoß gegen erteilte Auflagen stellt eine Ordnungswidrigkeit dar (§ 49 StVO).

 
Gebührenverzeichnis der Stadt Kronberg im Taunus für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen

Gebührentatbestand Erster Tag Jeder weitere Tag
Aufstellung Bauwagen 15,00 € 5,00 €
Aufstellung eines Containers 15,00 € 5,00 €
Ausfstellung Informationsstände 15,00 € 5,00 €
Lagerung von Gegenständen aller Art 50,00 € 12,00 €
Aufstellung von Maschinen, Geräten, Fahrzeugen 50,00 € 12,00 €

1 bis 2 Wochen
je lfd. m, wöchentlich
ab der 3. Woche
je lfd. m, wöchentlich
ab der 10. Woche
je lfd. m, wöchentlich

mindestens
Gerüste aller Art 2,50 € 3,50 € 8,00 € 20,00 €


auf Dauer je Kalenderjahr
bis 0,5 m²
Ansichtsfläche je Tag
je weitere 0,5 m²
Ansichtsfläche je Tag

mindestens
Private Hinweisschilder/Plakatständer 200,00 € 3,00 € 5,00 € 20,00 €
Private Hinweisschilder, die der Verkehrslenkung dienen gebührenfrei

je angefangener m², monatlich
Warenauslage (Geschäfte) 3,00 €
Tische und Sitzgelegenheiten (Außenbewirtschaftung) 2,00 €

Für Sondernutzungen, die nicht in diesem Gebührenverzeichnis aufgeführt sind, werden Sondernutzungsgebühren nach § 7 Abs. 2 der Satzung der Stadt Kronberg im Taunus über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen erhoben.

Bei Aufbrüchen auf öffentlichen Verkehrsflächen, die sich in der Zuständigkeit der Stadt Kronberg im Taunus befinden, die privat beauftragt wurden und nicht zur Arbeit am Leitungsversorgungsnetz dienen wird eine Pauschalgebühr von 90,00 € erhoben.

Bei Fragen zur verkehrsrechtlichen Anordnung oder zur Ausnahmegenehmigung wenden Sie sich bitte an ordnungsamt@kronberg.de.
Bei Fragen zur Aufbruchgenehmigung wenden Sie sich bitte an tiefbau@kronberg.de.
 
Die oben stehenden Hinweise (Erklärung/Kosten) wurden zur Kenntnis genommen. *