Erklärung und Gebühren
Erklärung
Es wird hiermit versichert, dass der Antragsteller die Verantwortung für die ordnungsgemäße Aufstellung der Verkehrszeichen und deren Beleuchtung sowie die Aufstellung und Bedienung einer erforderlichen Signalanlage(n) übernimmt und die dafür entstehenden Kosten trägt. Weiterhin wird erklärt, dass der (Bau-)Unternehmer den Träger der Straßenbaulast sowie die Straßenbaubehörde und die Straßenverkehrsbehörde von jeder Haftung freistellt, welche durch das Vorhaben bedingt ist und mit ihm in ursächlichem Zusammenhang steht. Die Auflagen der Verkehrsbehörde werden beachtet; ein Verstoß gegen erteilte Auflagen stellt eine Ordnungswidrigkeit dar (§ 49 StVO).
Gebühren für die Anordnungen nach § 45 Abs. 6 StVO
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bis 3 Tage |
bis 1 Woche |
bis 2 Wochen |
bis 4 Wochen |
jede weitere Woche |
Gehwegabsperrung |
35,00 € |
40,00 € |
50,00 € |
60,00 € |
10,00 € |
Halbseitige Sperrung |
40,00 € |
50,00 € |
65,00 € |
80,00 € |
15,00 € |
Halbseitige Sperrung inkl.
Gehwegabsperrung |
45,00 € |
60,00 € |
75,00 € |
90,00 € |
15,00 € |
Vollabsperrung |
80,00 € |
90,00 € |
105,00 € |
120,00 € |
25,00 € |
Bei Fragen wenden Sie sich bitte per E-Mail an
poststelle@ampfing.bayern.de.