1. Angaben zur Maßnahmenveränderung

 
1.1 Allgemeine Daten

Zur Beantragung einer Aufbruchgenehmigung, Maßnahmenverlängerung oder Maßnahmenfertigmeldung
ist die Beantragung einer verkehrsbehördlichen Anordnung erforderlich. Ihr Antragskennzeichen erhalten Sie
mit der Eigangsbestätigung der zugehörigen verkehrsbehörlichen Anordnung per E-Mail.

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Erklärung und Gebühren

Erklärung

Es wird hiermit versichert, dass der Antragsteller die Verantwortung für die ordnungsgemäße Aufstellung der Verkehrszeichen und deren Beleuchtung sowie die Aufstellung und Bedienung einer erforderlichen Signalanlage(n) übernimmt und die dafür entstehenden Kosten trägt. Weiterhin wird erklärt, dass der (Bau-)Unternehmer den Träger der Straßenbaulast sowie die Straßenbaubehörde und die Straßenverkehrsbehörde von jeder Haftung freistellt, welche durch das Vorhaben bedingt ist und mit ihm in ursächlichem Zusammenhang steht. Die Auflagen der Verkehrsbehörde werden beachtet; ein Verstoß gegen erteilte Auflagen stellt eine Ordnungswidrigkeit dar (§ 49 StVO).


Gebühren für die Anordnungen nach § 45 Abs. 6 StVO

bis 3 Tage   bis 1 Woche  bis 2 Wochen bis 4 Wochen jede weitere Woche
Gehwegabsperrung 35,00 € 40,00 € 50,00 € 60,00 € 10,00 €
Halbseitige Sperrung 40,00 € 50,00 € 65,00 € 80,00 € 15,00 €
Halbseitige Sperrung inkl.
Gehwegabsperrung
45,00 € 60,00 € 75,00 € 90,00 € 15,00 €
Vollabsperrung 80,00 € 90,00 € 105,00 € 120,00 € 25,00 €

Bei Fragen wenden Sie sich bitte per E-Mail an poststelle@ampfing.bayern.de.
 
Die oben stehenden Hinweise (Erklärung/Gebühren) wurden zur Kenntnis genommen. *