0. Antragsart

 
Anzeige einer Aufgrabung
 
Die Anzeige der Aufgrabung erfolgt als ... *
 
Hinweise

• Bei Aufgrabung einer öffentlichen Verkehrsfläche ist die Aufgrabungsanzeige obligatorisch.

• Bei mit Stern markierten Datenfelder (*) handelt es sich um eine Pflichtangabe.

• Für nachträgliche Änderungen Ihrer Angaben wenden Sie sich bitte an poststelle@ampfing.de.

• Die Beantragung einer verkehrsrechtlichen Anordnung erfolgt hier.

• Die Verlängerung und Fertigmeldung einer Maßnahme erfolgt hier.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an poststelle@ampfing.de.