1. Angaben zur Maßnahmenänderung

 
1.1 Allgemeine Daten

Zur Verlängerung und Fertigmeldung einer Maßnahme ist die vorherige Beantragung einer verkehrsrechtlichen Anordnung und ggf. die Beantragung einer Sondernutzungsgenehmigung oder Aufbruchgenehmigung notwendig. Ihr externes Antragskennzeichen erhalten Sie mit der Eigangsbestätigung des zugehörigen Genehmigungsantrages per E-Mail.

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1.2 Erklärung und Gebühren

Erklärungen (Unterhalt, Haftung)
Es wird hiermit versichert, dass der Antragsteller die Verantwortung für die ordnungsgemäße Aufstellung der Verkehrszeichen und deren Beleuchtung sowie die Aufstellung und Bedienung einer erforderlichen Signalanlage(n) übernimmt und die dafür entstehenden Kosten trägt. Weiterhin wird erklärt, dass der (Bau-)Unternehmer den Träger der Straßenbaulast sowie die Straßenbaubehörde und die Straßenverkehrsbehörde von jeder Haftung freistellt, welche durch das Vorhaben bedingt ist und mit ihm in ursächlichem Zusammenhang steht. Die Auflagen der Verkehrsbehörde werden beachtet; ein Verstoß gegen erteilte Auflagen stellt eine Ordnungswidrigkeit dar (§ 49 StVO).

 
Der Antragsteller hat die Kosten (Gebühren und Auslagen) des Verfahrens zu tragen. Die Gebühr wird nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOst) sowie den gemeindlichen Satzungen über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzung an öffentlichen Straßen festgesetzt.
 
Die oben stehenden Hinweise (Erklärung/Kosten) wurden zur Kenntnis genommen. *