1.2 Erklärung und Kosten
Erklärungen (Unterhalt, Haftung)
Es wird hiermit versichert, dass der Antragsteller die Verantwortung für die ordnungsgemäße Aufstellung der Verkehrszeichen und deren Beleuchtung sowie die Aufstellung und Bedienung einer erforderlichen Signalanlage(n) übernimmt und die dafür entstehenden Kosten trägt. Weiterhin wird erklärt, dass der (Bau-)Unternehmer den Träger der Straßenbaulast sowie die Straßenbaubehörde und die Straßenverkehrsbehörde von jeder Haftung freistellt, welche durch das Vorhaben bedingt ist und mit ihm in ursächlichem Zusammenhang steht. Die Auflagen der Verkehrsbehörde werden beachtet; ein Verstoß gegen erteilte Auflagen stellt eine Ordnungswidrigkeit dar (§ 49 StVO).
Die Kosten der verkehrsrechtlichen Anordnung:
bis zu 1 Woche |
bis zu 2 Wochen |
bis zu 4 Wochen |
bis zu 8 Wochen |
mehr als 8 Wochen |
25,00 € |
35,00 € |
60,00 € |
80,00 € |
130,00 € |
Gerüstaufstellung: 25,00 €
Verlängerung der verkehrsrechtlichen Anordnung (pauschal): 25,00 €
Bei Fragen wenden Sie sich bitte per E-Mail an
ordnungsamt@gemeinde-fuerth.de.